AGB

 

 

 

 

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
JET Consult GmbH & Co. KG

I. Geltungsbereich

1.) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote die von der Firma JET Consult GmbH & Co. KG gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte und zwar auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Hereingabe einer Bestellung auf Grund eines Angebotes der Firma JET Consult GmbH & Co. KG oder mit Übersendung der Preisliste der Firma JET Consult GmbH & Co. KG, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Leistung als anerkannt und liegen in der jeweils gültigen Fassung auch allen anderen künftigen Lieferungen und Leistungen zugrunde.

3.) Abweichende oder entgegenstehende Regelungen oder Bedingungen, auch abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden für die Firma JET Consult GmbH & Co. KG nur nach ausdrücklich schriftlicher Bestätigung durch die Firma JET Consult GmbH & Co. KG wirksam.

 II. Angebote / Verträge

Die Angebote der Firma JET Consult GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma JET Consult GmbH & Co. KG oder mit Beginn der Ausführung durch die Firma JET Consult GmbH & Co. KG zustande.

 III. Preise

1.)  Sämtliche Preise der Firma JET Consult GmbH & Co. KG verstehen sich als netto Preise zzgl. der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.) Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen gültigen Preisliste, dem jeweiligem Angebot oder Kostenvoranschlag. Eventuell anfallende Verpackungs,- Transport,- Versicherungs,-oder Portokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eventuell anfallende Reisekosten werden dem Auftraggeber in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

3.) Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als drei Monaten ist die Firma JET Consult GmbH & Co. KG nicht an die bei Vertragsabschluß angegebenen Preise gebunden.

 IV. Zahlungsbedingungen

1.) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

2.) Ein Skonto bei vorzeitiger Zahlung wird nicht gewährt. Bei Banküberweisung oder Scheckeinreichung gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Firma JET Consult GmbH & Co. KG als Zahlungseingang.

3.) Bei Nichtleistung zum Fälligkeitszeitpunkt tritt ohne vorherige Mahnung automatisch Zahlungsverzug ein.

4.) Bei Überschreitung der Zahlungstermine entsteht ohne jede weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz entsprechend der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

5.) Soweit die Firma JET Consult GmbH & Co. KG fällige Zahlungen bei dem Auftraggeber abmahnt, ist abgesehen von den Verzugszinsen, für die zweite Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 zzgl. gesetzlicher MwSt und für die dritte Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von € 15,00 zzgl. gesetzlicher MwSt zur Zahlung fällig.

6.) Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung in Zahlungsverzug, so ist die Firma JET Consult GmbH & Co. KG berechtigt auch erst später fällige Forderungen sofort fällig zu stellen.

7.) Wird der Firma JET Consult GmbH & Co. KG nachträglich bekannt, dass der Auftraggeber bei Auftragserteilung für die Firma JET Consult GmbH & Co. KG nicht erkennbare ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse auf seiner Seite verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen, so ist die Firma JET Consult GmbH & Co. KG berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und eine sofortige Zahlung bereits erbrachter Leistungen zu verlangen. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist die Firma JET Consult GmbH & Co. KG berechtigt Leistungen oder weitere Leistungen nur gegen angemessene Abschlagszahlungen zu erbringen.

8.) Grundsätzlich sind Abschlagszahlungen von dem Auftraggeber im Übrigen dann zu leisten, wenn sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum erstreckt oder aber die gesamte Auftragssumme netto € 20.000,00 übersteigt.

Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:

1/2 der gesamten Auftragssumme bei Auftragserteilung,

1/2 der gesamten Auftragssumme bei Fertigstellung des Auftrages oder der Leistung zur Hälfte.

9.) Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Auftraggeber nur befugt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 V. Stornierung von Aufträgen

Sollte es zu einer Stornierung des Auftrages kommen, fallen nachfolgend aufgeführte Stornierungskosten an. Diese sind vom Auftraggeber zu tragen.

Stornierungsgebühren:

Stornierung des Auftrages: von der Auftragssumme:
21 bis 14 Tage vorher 10%
13 bis 7 Tage vorher 20%
6 Tage vorher 30%
5 Tage vorher 40%
4 Tage vorher 50%
3 Tage vorher 60%
2 Tage vorher 70
1 Tag vorher 80%
am Tag der Veranstaltung 100%

Neben und unabhängig von den prozentual auf die Auftragssumme bezogenen Stornierungskosten, werden bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits extern verursachte Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

 VI. Lieferung / Liefertermine / Verzug

1.) Die Firma JET Consult GmbH & Co. KG ist auch zur Teillieferung berechtigt. Die Auslieferung von Gütern, Leistungen und Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

2.) Liefer- und Leistungstermine sind nur gültig, sofern sie schriftlich bestätigt wurden. Entsteht ein Verzug der Leistungen, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

3.) Auch bei vereinbarten Liefer- und Leistungsterminen sind Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem Betrieb eines Zulieferers von der Firma JET Consult GmbH & Co. KG nicht zu vertreten, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gilt insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbaren Betriebs- oder Transportstörungen. In diesen Fällen kann der Auftraggeber keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 VII. Gewährleistung

1.) Bei Mängeln an Sachleistungen ist von dem Auftraggeber vor der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eine angemessene Frist auf Nachbesserung zu setzten. Dabei steht der Firma JET Consult GmbH & Co. KG auch das Recht auf Ersatzlieferung zu. Erst nach verstreichen einer angemessenen Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber zur Geltendmachung von Minderungs-, Wandlungs- und Schadensersatzansprüche berechtigt.

2.) Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von 6 Monaten, sofern diesem nicht andere gesetzliche Gewährleistungsfristen entgegenstehen.

 VIII. Eigentumsvorbehalt

1.) Die Firma JET Consult GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Produkten vor, bis alle Ansprüche gegen den Auftraggeber aus dem entsprechendem Vertrag einschließlich aller Kosten erfüllt sind.

2.) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist ein Verkauf, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder jede andere Besitzübertragung nur mit vorheriger Zustimmung der Firma JET Consult GmbH & Co. KG zulässig.

 IX. Beratungs-/ Entwurfs-/ Werbearbeiten

1.) Sämtliche Urheberrechte an Beratung-/ Entwurfs- und Werbearbeiten wie Entwürfe, Skizzen, Graphiken, Dokumentationen und Programme, verbleiben, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, bei der Firma JET Consult GmbH & Co. KG.

2.) Insbesondere sämtliche Druckplatten, Kopiervorlagen, Filme, Stanzvorlagen und sonstige Daten- und Informationsträger, sowie insbesondere Quellcode bleiben, sofern sie nicht durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, im Eigentum der Firma JET Consult GmbH & Co. KG und zwar auch dann, wenn sie gesondert in Rechnung gestellt worden sind.

3.) Im Rahmen von Agenturleistungen werden Satz-, Foto- und Reproduktionskosten gesondert berechnet, auch weitere technische Fremdleistungen werden gesondert berechnet und sind in dem Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reinzeichnungen nicht enthalten.

4.) Nachträglich von dem Auftraggeber gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt.

5.) Von dem Auftraggeber bestellte jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind in jedem Fall in voller Höhe zur Zahlung fällig. Es wird insoweit auf Ordnungsziffer V. verwiesen.

6.) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Beratungs-, Trainings- und Werbemaßnahmen trägt der Auftraggeber. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Beratungs-, Trainings- und Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetzte verstoßen.

In keinem Fall haftet die Firma JET Consult GmbH & Co. KG wegen der in der Beratungs-, Trainings- und Werbeleistung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

Die Firma JET Consult GmbH & Co. KG haftet auch nicht für patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der von ihr gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.

 X. Installation / Datenverarbeitung

1.) Eigentums- und Urheberrechte an allen von der Fa. JET Consult GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Programmen und Dokumentationen verbleiben bei der Fa. JET Consult GmbH & Co. KG.

Der Auftraggeber verpflichtet sich solche Programme und Dokumentationen nicht zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen oder deren Benutzung zu gestatten.

2.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Personen, die Zugang zu der Software haben, entsprechen über Ziffer 1 zu belehren.

3.) Die bei Lieferung von Software beigefügten Lizenzbestimmungen sind zu berücksichtigen.

 XI. Haftung

1.) Sofern dieser Vertrag keine anders lautenden Regelungen enthält, wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

2.) Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gehaftet. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Gleiches gilt für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

3.) Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

4.) Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma JET Consult GmbH & Co. KG können nur höchstens bis zu Höhe der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrages geltend gemacht werden. Die Haftungssumme wird daher in allen Fällen auf die Höhe der Rechnungssumme begrenzt.

5.) Die Firma JET Consult GmbH & Co. KG haftet nicht für Auftragsverzögerungen und Auftragsfehler aufgrund unvollständiger und fehlerhafter Auftragsanweisung sowie für Aufträge die im Namen des Auftraggebers an Dritte erteilt wurden.

6.) Die Firma JET Consult GmbH & Co. KG übernimmt auch in keinerlei Hinsicht die Haftung für zur Ausführung von Aufträgen überlassene Geräte.

 XII. Haftung bei Transport, Veranstaltung und Lagerung.

1.) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass von ihm zur Verfügung gestellte Geräte, sei es zum Zwecke einer Veranstaltung oder in sonstiger Weise bzw. zu anderen Zwecken, in dem Firmengebäude und in dem Lager der Firma JET Consult GmbH & Co. KG gegen Diebstahl, Beschädigung und Vandalismus versichert sind. Der Auftraggeber trägt daher das volle Risiko des Verlustes und der Beschädigung. Entsprechende Versicherungen sind von dem Auftraggeber selbst abzuschließen.

2.) Der Auftraggeber trägt auch das Risiko für Beschädigung und Verlust der von ihm zur Verfügung gestellten Geräte während einer Veranstaltung. Eventuelle Versicherungen sind von dem Auftraggeber selbst abzuschließen.

3.) Darüber hinaus trägt der Auftraggeber das Risiko für den Transport von ihm zur Verfügung gestellter Geräte. Der Transport von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellter Geräte erfolgt daher ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Entsprechende Versicherungen sind von dem Auftraggeber abzuschließen.

 XIII. Schlussbestimmung

1.) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

2.) Die in dem Vertrag gewählten Überschriften dienen lediglich der besseren Übersicht und haben keine materiell rechtliche Bedeutung

XIV. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Usingen.

 Stand: November 2004

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