Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
JET Consult GmbH & Co. KG
I. Geltungsbereich
1.) Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten
für alle Leistungen,
Lieferungen und Angebote die
von der Firma JET Consult
GmbH & Co. KG gegenüber dem
Auftraggeber erbracht
werden. Sie gelten für alle
gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäfte und
zwar auch dann, wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.
2.) Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten
mit Hereingabe einer
Bestellung auf Grund eines
Angebotes der Firma JET
Consult GmbH & Co. KG oder
mit Übersendung der
Preisliste der Firma JET
Consult GmbH & Co. KG,
spätestens jedoch mit
Entgegennahme der Ware oder
Leistung als anerkannt und
liegen in der jeweils
gültigen Fassung auch allen
anderen künftigen
Lieferungen und Leistungen
zugrunde.
3.) Abweichende oder
entgegenstehende Regelungen
oder Bedingungen, auch
abweichende allgemeine
Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers, werden für
die Firma JET Consult GmbH &
Co. KG nur nach ausdrücklich
schriftlicher Bestätigung
durch die Firma JET Consult
GmbH & Co. KG wirksam.
II.
Angebote / Verträge
Die Angebote der Firma JET
Consult GmbH & Co. KG sind
freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag
kommt erst durch
schriftliche
Auftragsbestätigung der
Firma JET Consult GmbH & Co.
KG oder mit Beginn der
Ausführung durch die Firma
JET Consult GmbH & Co. KG
zustande.
III. Preise
1.) Sämtliche Preise der
Firma JET Consult GmbH & Co.
KG verstehen sich als netto
Preise zzgl. der zur Zeit
der Leistungserbringung
gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2.) Die Preise ergeben sich
aus der jeweiligen gültigen
Preisliste, dem jeweiligem
Angebot oder
Kostenvoranschlag. Eventuell
anfallende Verpackungs,-
Transport,-
Versicherungs,-oder
Portokosten gehen zu Lasten
des Auftraggebers. Eventuell
anfallende Reisekosten
werden dem Auftraggeber in
vollem Umfang in Rechnung
gestellt.
3.) Bei Verträgen mit einer
Lieferzeit von mehr als drei
Monaten ist die Firma JET
Consult GmbH & Co. KG nicht
an die bei Vertragsabschluß
angegebenen Preise gebunden.
IV. Zahlungsbedingungen
1.) Zahlungen sind innerhalb
von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung zur
Zahlung fällig.
2.) Ein Skonto bei
vorzeitiger Zahlung wird
nicht gewährt. Bei
Banküberweisung oder
Scheckeinreichung gilt der
Tag der Gutschrift auf dem
Konto der Firma JET Consult
GmbH & Co. KG als
Zahlungseingang.
3.) Bei Nichtleistung zum
Fälligkeitszeitpunkt tritt
ohne vorherige Mahnung
automatisch Zahlungsverzug
ein.
4.) Bei Überschreitung der
Zahlungstermine entsteht
ohne jede weitere Mahnung
ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz
entsprechend der
Schuldrechtsreform zum
01.01.2002.
Die Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden
Schadens bleibt unberührt.
5.) Soweit die Firma JET
Consult GmbH & Co. KG
fällige Zahlungen bei dem
Auftraggeber abmahnt, ist
abgesehen von den
Verzugszinsen, für die
zweite Mahnung eine
Mahngebühr in Höhe von €
10,00 zzgl. gesetzlicher
MwSt und für die dritte
Mahnung eine Mahngebühr in
Höhe von € 15,00 zzgl.
gesetzlicher MwSt zur
Zahlung fällig.
6.) Gerät der Auftraggeber
mit einer bereits fälligen
Zahlungsverpflichtung in
Zahlungsverzug, so ist die
Firma JET Consult GmbH & Co.
KG berechtigt auch erst
später fällige Forderungen
sofort fällig zu stellen.
7.) Wird der Firma JET
Consult GmbH & Co. KG
nachträglich bekannt, dass
der Auftraggeber bei
Auftragserteilung für die
Firma JET Consult GmbH & Co.
KG nicht erkennbare
ungünstige wirtschaftliche
Verhältnisse auf seiner
Seite verschwiegen hat, die
sein Unvermögen zur
Vertragserfüllung nicht
ausschließen, so ist die
Firma JET Consult GmbH & Co.
KG berechtigt, ohne
Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und eine
sofortige Zahlung bereits
erbrachter Leistungen zu
verlangen. Treten solche
Umstände nach
Auftragserteilung ein, so
ist die Firma JET Consult
GmbH & Co. KG berechtigt
Leistungen oder weitere
Leistungen nur gegen
angemessene
Abschlagszahlungen zu
erbringen.
8.) Grundsätzlich sind
Abschlagszahlungen von dem
Auftraggeber im Übrigen dann
zu leisten, wenn sich der
Auftrag über einen längeren
Zeitraum erstreckt oder aber
die gesamte Auftragssumme
netto € 20.000,00
übersteigt.
Es werden folgende
Abschlagszahlungen
vereinbart:
1/2 der gesamten
Auftragssumme bei
Auftragserteilung,
1/2 der gesamten
Auftragssumme bei
Fertigstellung des Auftrages
oder der Leistung zur
Hälfte.
9.) Zur Aufrechnung mit
Gegenansprüchen und zur
Zurückbehaltung von
Zahlungen ist der
Auftraggeber nur befugt,
wenn seine Forderung
unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt
ist.
V. Stornierung von
Aufträgen
Sollte es zu einer
Stornierung des Auftrages
kommen, fallen nachfolgend
aufgeführte
Stornierungskosten an. Diese
sind vom Auftraggeber zu
tragen.
Stornierungsgebühren:
Stornierung des Auftrages: |
von der Auftragssumme: |
21 bis 14 Tage vorher
|
10% |
13 bis 7 Tage vorher
|
20% |
6 Tage vorher |
30% |
5 Tage vorher |
40% |
4 Tage vorher
|
50% |
3 Tage vorher
|
60% |
2 Tage vorher
|
70 |
1 Tag vorher |
80% |
am Tag der Veranstaltung |
100% |
Neben und unabhängig von den
prozentual auf die
Auftragssumme bezogenen
Stornierungskosten, werden
bis zum Zeitpunkt der
Stornierung bereits extern
verursachte Kosten gesondert
in Rechnung gestellt.
VI. Lieferung /
Liefertermine / Verzug
1.) Die Firma JET Consult
GmbH & Co. KG ist auch zur
Teillieferung berechtigt.
Die Auslieferung von Gütern,
Leistungen und Waren erfolgt
auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers.
2.) Liefer- und
Leistungstermine sind nur
gültig, sofern sie
schriftlich bestätigt
wurden. Entsteht ein Verzug
der Leistungen, so ist
zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach
fruchtlosem Ablauf der
Frist, kann der Auftraggeber
von dem Vertrag
zurücktreten. § 361 BGB
bleibt unberührt.
3.) Auch bei vereinbarten
Liefer- und
Leistungsterminen sind
Liefer- und
Leistungsverzögerungen im
eigenen Betrieb oder in dem
Betrieb eines Zulieferers
von der Firma JET Consult
GmbH & Co. KG nicht zu
vertreten, soweit diese auf
höherer Gewalt beruhen. Als
höhere Gewalt gilt
insbesondere Krieg, Aufruhr,
Eingriffe von hoher Hand,
Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, Rohstoff-
und Energiemangel sowie
nicht vermeidbaren Betriebs-
oder Transportstörungen. In
diesen Fällen kann der
Auftraggeber keinen
Verzugsschaden bzw.
Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
VII. Gewährleistung
1.) Bei Mängeln an
Sachleistungen ist von dem
Auftraggeber vor der
Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen eine
angemessene Frist auf
Nachbesserung zu setzten.
Dabei steht der Firma JET
Consult GmbH & Co. KG auch
das Recht auf
Ersatzlieferung zu. Erst
nach verstreichen einer
angemessenen Frist zur
Nachbesserung oder
Ersatzlieferung ist der
Auftraggeber zur
Geltendmachung von
Minderungs-, Wandlungs- und
Schadensersatzansprüche
berechtigt.
2.) Gewährleistungsansprüche
verjähren nach Ablauf von 6
Monaten, sofern diesem nicht
andere gesetzliche
Gewährleistungsfristen
entgegenstehen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1.) Die Firma JET Consult
GmbH & Co. KG behält sich
das Eigentum an allen von
ihr gelieferten Produkten
vor, bis alle Ansprüche
gegen den Auftraggeber aus
dem entsprechendem Vertrag
einschließlich aller Kosten
erfüllt sind.
2.) Während des Bestehens
des Eigentumsvorbehaltes ist
ein Verkauf, eine
Verpfändung,
Sicherungsübereignung oder
jede andere
Besitzübertragung nur mit
vorheriger Zustimmung der
Firma JET Consult GmbH & Co.
KG zulässig.
IX. Beratungs-/ Entwurfs-/
Werbearbeiten
1.) Sämtliche Urheberrechte
an Beratung-/ Entwurfs- und
Werbearbeiten wie Entwürfe,
Skizzen, Graphiken,
Dokumentationen und
Programme, verbleiben,
soweit keine anderweitige
schriftliche Vereinbarung
getroffen worden ist, bei
der Firma JET Consult GmbH &
Co. KG.
2.) Insbesondere sämtliche
Druckplatten,
Kopiervorlagen, Filme,
Stanzvorlagen und sonstige
Daten- und
Informationsträger, sowie
insbesondere Quellcode
bleiben, sofern sie nicht
durch den Auftraggeber zur
Verfügung gestellt worden
sind, im Eigentum der Firma
JET Consult GmbH & Co. KG
und zwar auch dann, wenn sie
gesondert in Rechnung
gestellt worden sind.
3.) Im Rahmen von
Agenturleistungen werden
Satz-, Foto- und
Reproduktionskosten
gesondert berechnet, auch
weitere technische
Fremdleistungen werden
gesondert berechnet und sind
in dem Honorar für
Konzeption, Text, Layout und
Reinzeichnungen nicht
enthalten.
4.) Nachträglich von dem
Auftraggeber gewünschte
Änderungen werden nach
Zeitaufwand bzw.
Fremdkosten, Material usw.
in Rechnung gestellt.
5.) Von dem Auftraggeber
bestellte jedoch nicht in
Anspruch genommene
Leistungen sind in jedem
Fall in voller Höhe zur
Zahlung fällig. Es wird
insoweit auf Ordnungsziffer
V. verwiesen.
6.) Das Risiko der
rechtlichen Zulässigkeit von
Beratungs-, Trainings- und
Werbemaßnahmen trägt der
Auftraggeber. Das gilt
insbesondere für den Fall,
dass die Beratungs-,
Trainings- und
Werbemaßnahmen gegen
Vorschriften des
Wettbewerbsrechts, des
Urheberrechts und der
speziellen
Werberechtsgesetzte
verstoßen.
In keinem Fall haftet die
Firma JET Consult GmbH & Co.
KG wegen der in der
Beratungs-, Trainings- und
Werbeleistung enthaltenen
Sachaussagen über Produkte
und Leistungen des
Auftraggebers.
Die Firma JET Consult GmbH &
Co. KG haftet auch nicht für
patent-, muster- und
warenzeichenrechtliche
Schutz- und
Eintragungsfähigkeit der von
ihr gelieferten Ideen,
Anregungen, Vorschläge,
Konzeptionen, Entwürfe usw.
X. Installation /
Datenverarbeitung
1.) Eigentums- und
Urheberrechte an allen von
der Fa. JET Consult GmbH &
Co. KG zur Verfügung
gestellten Programmen und
Dokumentationen verbleiben
bei der Fa. JET Consult GmbH
& Co. KG.
Der Auftraggeber
verpflichtet sich solche
Programme und
Dokumentationen nicht zu
kopieren, Dritten zugänglich
zu machen oder deren
Benutzung zu gestatten.
2.) Der Auftraggeber
verpflichtet sich, sämtliche
Personen, die Zugang zu der
Software haben, entsprechen
über Ziffer 1 zu belehren.
3.) Die bei Lieferung von
Software beigefügten
Lizenzbestimmungen sind zu
berücksichtigen.
XI. Haftung
1.) Sofern dieser Vertrag
keine anders lautenden
Regelungen enthält, wird,
gleich aus welchem
Rechtsgrund, nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit
gehaftet. Die
Haftungsbeschränkung gilt
auch für Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen.
2.) Für einfache
Fahrlässigkeit wird nur bei
Verletzung
vertragswesentlicher
Pflichten gehaftet. In
diesem Fall ist jedoch die
Haftung für mittelbare
Schäden und
Mangelfolgeschäden sowie
entgangenem Gewinn
ausgeschlossen. Gleiches
gilt für Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen.
3.) Die Haftung für positive
Forderungsverletzung,
Verschulden bei
Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung ist auf
den Ersatz des typischen,
vorhersehbaren Schadens
begrenzt.
4.) Schadenersatzansprüche
gegenüber der Firma JET
Consult GmbH & Co. KG können
nur höchstens bis zu Höhe
der Rechnungssumme des
jeweiligen Auftrages geltend
gemacht werden. Die
Haftungssumme wird daher in
allen Fällen auf die Höhe
der Rechnungssumme begrenzt.
5.) Die Firma JET Consult
GmbH & Co. KG haftet nicht
für Auftragsverzögerungen
und Auftragsfehler aufgrund
unvollständiger und
fehlerhafter
Auftragsanweisung sowie für
Aufträge die im Namen des
Auftraggebers an Dritte
erteilt wurden.
6.) Die Firma JET Consult
GmbH & Co. KG übernimmt auch
in keinerlei Hinsicht die
Haftung für zur Ausführung
von Aufträgen überlassene
Geräte.
XII. Haftung bei Transport,
Veranstaltung und Lagerung.
1.) Dem Auftraggeber ist
bekannt, dass von ihm zur
Verfügung gestellte Geräte,
sei es zum Zwecke einer
Veranstaltung oder in
sonstiger Weise bzw. zu
anderen Zwecken, in dem
Firmengebäude und in dem
Lager der Firma JET Consult
GmbH & Co. KG gegen
Diebstahl, Beschädigung und
Vandalismus versichert sind.
Der Auftraggeber trägt daher
das volle Risiko des
Verlustes und der
Beschädigung. Entsprechende
Versicherungen sind von dem
Auftraggeber selbst
abzuschließen.
2.) Der Auftraggeber trägt
auch das Risiko für
Beschädigung und Verlust der
von ihm zur Verfügung
gestellten Geräte während
einer Veranstaltung.
Eventuelle Versicherungen
sind von dem Auftraggeber
selbst abzuschließen.
3.) Darüber hinaus trägt der
Auftraggeber das Risiko für
den Transport von ihm zur
Verfügung gestellter Geräte.
Der Transport von dem
Auftraggeber zur Verfügung
gestellter Geräte erfolgt
daher ausschließlich auf
Gefahr des Auftraggebers.
Entsprechende Versicherungen
sind von dem Auftraggeber
abzuschließen.
XIII. Schlussbestimmung
1.) Sollte eine
Vertragsbestimmung ganz oder
teilweise unwirksam sein, so
wird hierdurch die
Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berührt.
2.) Die in dem Vertrag
gewählten Überschriften
dienen lediglich der
besseren Übersicht und haben
keine materiell rechtliche
Bedeutung
XIV. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Usingen.
Stand: November 2004
AGB als PDF-Datei
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